Frank Rechtsanwalt
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Immobilienrecht

Die anwaltliche Tätigkeit im Immobilienrecht umfasst die Beratung und Begleitung von Grundstücks- und Wohnungskaufverträgen sowohl durch die Erstellung von Vertragsentwürfen, Prüfung und Beratung im Bezug auf notarielle Urkundsentwürfe wie auch die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche bis hin zur Rückabwicklung gescheiterter Kaufverträge.

Gerade auch im Bereich des Immobilienkaufvertrags hat sich eine frühzeitige anwaltliche Beratung im Vorfeld des Vertragsabschlusses zur Vermeidung weitreichender finanzieller Risiken bewährt; denn nach Abschluss des Kaufvertrags entstehende Unklarheiten oder Konflikte sind häufig nur noch auf gerichtlichem Wege zu klären. Die gütliche Streitbeilegung ist typischer Weise dadurch erschwert, dass weitere Vertragsparteien (z.B. Kreditinstitute, Architekten, Mieter, Makler etc.) betroffen sind.

Die immobilienrechtliche Tätigkeit des Anwalts erstreckt sich naturgemäß auf die im Zusammenhang mit Immobilienkaufverträgen üblicherweise abzuschließenden Vertragsgegenstände, insbesondere Maklerverträge, Immobiliendarlehen, Architekten- und Bauverträge.

Neben den mit dem Erwerb oder der Veräußerung einer Immobilie anstehenden Fragen gehört zum Tätigkeitsbereich Immobilienrecht das gesamte, mit dem Eigentum, der Verwaltung und Vermittlung einer Immobilie einhergehende Vertragsrecht. Daraus ergibt sich als weiterer Schwerpunkt des Immobilienrechts das Gewerbe- und Wohnraummietrecht mit seinen vielfältigen Problembereichen, z.B. Streitigkeiten über Vertragslaufzeiten, Mängeln der Mietsache, Verhaltenspflichten der Mietvertragsparteien oder über die Beendigung des Mietverhältnisses.

Neben den vertragsrechtlichen Beziehungen der Immobilie spielen auch in der Praxis gesetzliche Rechtsverhältnisse eine wichtige Rolle, so z.B. im Bereich der Verkehrssicherungspflichten, Grundstücks- und Gebäudehaftung oder auch nachbarrechtliche Fragen.

Außerhalb des Zivilrechts treten immer wieder baurechtliche Fragen sowie solche im Zusammenhang mit öffentlichen Abgaben und den Anschlüssen des Grundstücks in die Netze öffentlicher Versorger auf.

Die immobilienrechtliche Beratung und Vertretung setzt aufgrund der Breite des Rechtsgebiets, der Vielfalt seiner rechtlichen Bezüge sowie der Vielzahl spezieller auf das Eigentum an der Immobilie oder deren Vermietung bezogenen Regelungen ein hohes Maß an Umsicht und eine besondere Erfahrung des Rechtsanwalts voraus.

Bereits seit Aufnahme meiner anwaltlichen Berufstätigkeit im Jahr 1994 habe ich von Anfang an stets anspruchsvolle Immobilienmandate bearbeitet. Daher rührt eine reichhaltige Erfahrung im Umgang mit den hier zu erwartenden Problemen, die eingehende Kenntnis der typischen Interessenlagen der Parteien und der gerichtlichen Praxis im Immobilienrecht.

Immobilienrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücks- oder Wohnungskaufverträgen oder Bauträgerverträgen gehen fast immer mit bankrechtlichen Fragen aus dem Darlehensvertragsrecht einher (Grundpfandrechte, Bürgschaften, Nichtabnahme oder Vorfälligkeitsentschädigungen etc.), bei welchen die bankrechtliche Kompetenz und Erfahrung des Rechtsanwalts unverzichtbar ist.

Insoweit ergänzen sich meine Tätigkeitsschwerpunkte im Bank- und Kapitalanlagerecht und im Immobilienrecht in besonders günstiger Weise.

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