Frank Rechtsanwalt
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Urheber- und Medienrecht

Urheber- und Medienrecht

Urheberrecht

Die anwaltliche Praxis erfaßt den Schutz und die Verwertung des geistigen Eigentums, und zwar sowohl in den unterschiedlichsten Vertragsbeziehungen (Verlagsverträgen, Werk- und Arbeitsverträgen etc.), aber auch zur Abwehr sonstiger unberechtigter Eingriffen beliebiger Dritter.

Die Bandbreite anwaltlicher Dienstleistung reicht von der präventiven Beratung über die Ausgestaltung der rechtlichen Verhältnisse, durch welche das geistige Eigentum effizient genutzt und vor drohenden Verletzungen bewahrt werden kann, bis hin zur gerichtlichen Verfolgung aller dem Urheber zustehenden Rechte an seinem Werk.

Im Zusammenhang mit der Verbreitung von musikalischen Werken, Film- oder Bildwerken, Texten, Computerprogrammen und -spielen im Internet gewinnt die Verteidigung gegen unberechtigte Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen nationaler oder globaler Medienunternehmen zunehmende Bedeutung. Gegen die massenhaften Abmahnungen allein hierauf spezialisierter Anwaltskanzleien können sich die betroffenen Laien nicht adäquat zur Wehr setzen, zumal sie nicht selten durch massive Drohungen eingeschüchtert und von einer Rechtsverteidigung abgehalten werden.

Medienrecht

Im Zentrum der medienrechtlichen Tätigkeit unserer Kanzlei steht die Verteidigung von Privatpersonen und Unternehmen gegen unzulässige Eingriffe in ihre Persönlichkeits- oder Unternehmensrechte durch Presse und Rundfunk. Hierbei ist eine ebenso sensible wie nachdrückliche Vorgehensweise gefordert, die in besonderem Maße auf die Gegebenheiten des Einzelfalls abzustimmen ist.

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